Oberstufe

Gymnasiale Oberstufe in Thüringen
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/ministerium/publikationen/gymnasiale_oberstufe.pdf
Klasse 10

An den Tagen der BLF DE/MA/NW/EN entfällt der weitere Unterricht der 10. Klassen.
* An den Zwischentagen wird es voraussichtlich einen Sonderplan mit Konsultationsangeboten geben.
Besondere Leistungsfeststellung - Informationen und Vorschriften
Hinweise für die Besondere Leistungsfeststellung (BLF)
Gemäß § 68 Thür. Schulordnung und der Verwaltungsvorschrift des aktuellen Schuljahres gelten folgende Festlegungen:
1. Die BLF wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und in einer gewählten Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) geschrieben.
In der ersten Fremdsprache (Englisch) erfolgt die Leistungsfeststellung mündlich, i.d.R. als Partnerprüfung (2 Schüler).
Beantragt der Schüler eine Prüfung in der 2. Fremdsprache (Französisch, Russisch oder Latein ab Klasse 5), so findet sie ebenfalls mündlich, in Latein schriftlich, statt (vgl. Abs. 2).
2. Die Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik werden vom TMBJS gestellt.
Die Aufgaben für die restlichen Fächer, schriftlich wie mündlich, werden an der Schule bzw. Schulamtsbereich erstellt.
3. Landesweit gelten Termine, welche durch die Verwaltungsvorschrift des aktuellen Schuljahres geregelt sind.
Schüler, welche durch Krankheit (ärztliches Attest erforderliche) am Haupttermin nicht teilnehmen können, absolvieren die Leistungsfeststellung zum vorgegebenen Nachtermin.
4. Die Wertung der BLF in den Fächern mit zusätzlicher mündlicher Prüfung erfolgt im Verhältnis schriftlich : mündlich = 2 : 1.
5. Die Arbeiten werden vom jeweiligen Fachlehrer korrigiert. Eine Zweitkorrektur erfolgt nur beim Erteilen der Noten 5 und 6.
An den Tagen der BLF entfällt der weitere Unterricht für die Schüler in Klasse 10, welche an der BLF teilnehmen.
Die besondere Leistungsfeststellung ist bestanden (ThürSchulO §68, Abs. 3):
in allen Prüfungen mindestens die Note 4
höchstens in einer Prüfung die Note 5, sonst keine schlechter als Note 4
höchstens in einer Prüfung die Note 6 und diese ausgleicht, sonst mind. Note 4
höchstens in zwei Prüfungen die 5, beide ausgleicht, sonst mind. Note 4
Ein Ausgleich ist gegeben
1. für eine Note 5 durch zwei Noten 3 oder durch eine Note 2 oder 1,
2. für eine Note 6 durch zwei Noten 2 oder durch eine Note 1.
Ist kein Ausgleich möglich, kann der Schüler noch eine zusätzliche mündliche Prüfung für die Fächer beantragen, in denen eine schriftliche Leistungsfeststellung (außer Latein) erfolgte.
letzte Aktualisierung: 03.11.2025
gez. S. Fischer (Oberstufenleiter)
Klasse 11
Bewertungskriterien
Kriterien für die Seminarfacharbeit
Der Umfang der Arbeit wird auf 18 Seiten bis 22 Seiten festgelegt.
Es wird dabei der reine Fließtext entsprechend den Formatvorschriften gezählt. Seitenumbrüche, Bilder, Grafiken und Tabellen werden bei der Seitenfixierung ebenfalls herausgerechnet.
Für die einzelnen Gruppenstärken weicht diese Regelung ab. Bitte nachfolgende Tabelle beachten.
Gruppenstärke | 2 Schüler | 3 Schüler | 4 Schüler | 5 Schüler |
Minimum | 16 Seiten | 18 Seiten | 18 Seiten | 18 Seiten |
Maximum | 22 Seiten | 22 Seiten | 24 Seiten | 26 Seiten |
Übersteigt die Seitenzahl die maximal zulässige Höchstgrenze muss durch die Gruppen ein Antrag auf Erhöhung der Seitenzahl gestellt werden. Dabei wird das Ergebnis der Seminararbeit wegen Überschreitung um 1 Notenpunkt abgesenkt, ohne Antrag erfolgt eine Absenkung um 2 Notenpunkte.
Die Arbeit wird durch 3 gebundene Exemplare zum genannten Termin zusammen mit einer digitalen Version der Arbeit im Sekretariat der Schule abgegeben.
Verschiebung des Abgabetermins durch nicht von den Schüler verschuldete Ursachen ist durch einen entsprechenden Antrag beim Oberstufenleiter zu beantragen.
Den neuen Abgabetermin legt die Schule fest.
Äußere Merkmale
- Gesamteindruck
- Vorschriften zur äußeren Form eingehalten
- Literaturverzeichnis vorschriftsmäßig
- Struktur der Gliederung
- Lesbarkeit
- Anschaulichkeit u. Sorgfalt der Ausführungen
- pünktliche Abgabe der Arbeit
Art der Darstellung
- Grammatik, Orthografie und Zeichensetzung
- Fachtermini und stilistische Mittel sachgemäß gebrauchen
- Abbildungen, Grafiken zweckmäßig
- Fachspezifische Darstellungsformen anwenden
- Originalität der Darstellung anstreben
- eigene Gedanken und Lösungen darlegen und diskutieren
- Standpunkte anderer Quellen argumentativ verknüpfen
- fachübergreifende Aspekte
- Kreativität nachweisen
Inhalt
- fachliche Richtigkeit
- schlüssige Beweisführung und sachgemäße Auswertung
- logische Verknüpfung der Gedankengänge nachvollziehbar machen
- Sachverhalte begründet wichten
- angemessenes Abstrakt.- und Reflexionsniveau
- Stellungnahmen und Beurteilungen begründen
- Einzelbeiträge aus der Gruppe zu einer komplexen Arbeit zusammenfügen
- Schlussfolgerungen ziehen
Intention
→ Ziel - Weg/Methode - Ergebnis
→ Wurde deutlich, was die Vortragenden wollten?
Darstellung des Themas
→ Fachlich richtig? Informativ?
→ Klar, verständlich, schlüssig?
→ Anschaulich?
→ Untereinander abgestimmt?
→ Auseinandersetzung mit dem Thema
→ Neue Erkenntnisse, Zusammenhänge?
→ Wird gewertet?
→ Entwicklung und Darstellung von eigenen Ideen?
Kommunikationsfähigkeit
→ Auftreten insgesamt?
→ Freie Rede? Rhetorik?
→ Eingehen auf Auditorium?
→ Wie wurde Diskussion angeregt?
→ Wie in der Diskussion reagiert?
Klasse 12
Unter folgendem Link sind alle wichtigen Termine für die Kurshalbjahre Q3 und Q4 einsehbar: A27 Termine


